Auf unserer kommenden Mitgliederversammlung (24.01.) steht eine wichtige Entscheidung an: Wir möchten unsere Satzung aktualisieren und fit für die Zukunft machen. Einige fleißige Solawistas haben dazu in den letzten Monaten ihre Köpfe zusammengesteckt.
Was wir euch hier präsentieren ist vorläufig und kann sich in Details noch ändern. Wir wollen aber transparent sein und euch frühstmöglich informieren, was wir vorhaben. Im beigefügten Dokument findet ihr alle Details.
Fragen, Anregungen oder Feedback? Schreibt uns gerne an beirat@solawi-vierlande.de!
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Hauptänderungen im Überblick
flowchart TB
Alt1["ALTE SATZUNG (2019)
━━━━━━━━━━━━━━━━ • Ordentliche Mitgliedschaft erfordert Ernteanteil (mind. ½ Anteil) • Mitgliedschaft endet automatisch nach Gartenjahr • Bietrunde & Ernteanteile in Satzung geregelt (§ 9) • Aufnahme nur auf Bietrunde möglich"] Alt1 --> Entkopplung["[ENTKOPPELUNG]"] Entkopplung --> Neu1["NEUE SATZUNG (2026) ━━━━━━━━━━━━━━━━ • Ordentliche Mitgliedschaft unbefristet • Kündigung: 3 Monate zum Monatsende • KEINE Verknüpfung mit Ernteanteil • Ernteanteile in Beitragsordnung geregelt • Aufnahme nicht mehr zwingend auf Bietrunde"] style Alt1 fill:#FF6B35,stroke:#D84315,stroke-width:3px,color:#FFFFFF,font-weight:bold style Neu1 fill:#4CAF50,stroke:#2E7D32,stroke-width:3px,color:#FFFFFF,font-weight:bold style Entkopplung fill:#FFB84D,stroke:#FF8C00,stroke-width:3px,color:#333333,font-weight:bold |
Neue Struktur
flowchart TD
OM["ORDENTLICHE MITGLIEDSCHAFT
━━━━━━━━━━━━━━━━ • Unbefristet • Kündigung: 3 Monate zum Monatsende"] EA["ERNTEANTEIL (separat, optional) ━━━━━━━━━━━━━━━━ • Kann gezeichnet werden • Kündigung: 3 Monate • Auto-Verlängerung zum Gartenjahr"] FM["FÖRDERMITGLIEDSCHAFT ━━━━━━━━━━━━━━━━ • Kein Stimmrecht (wie 2019) • Kann zu ordentlicher Mitgliedschaft wechseln"] OM -.->|optional| EA FM -->|kann wechseln| OM style OM fill:#FF6B35,stroke:#D84315,stroke-width:3px,color:#FFFFFF,font-weight:bold style EA fill:#4CAF50,stroke:#2E7D32,stroke-width:3px,color:#FFFFFF,font-weight:bold style FM fill:#FFB84D,stroke:#FF8C00,stroke-width:2px,color:#333333,font-weight:bold |
Die Änderungen verfolgen folgende Ziele:
Stabilisierung der Mitgliederzahl
Unkomplizierte Aufnahme
Flexibilität für Fördermitglieder
Schlanke Satzung
Entkoppelung Mitgliedschaft ↔ Ernteanteil
Unbefristete Mitgliedschaft
Separater Mitgliedsbeitrag
Ernteanteile: Neue Flexibilität und klare Trennung
Auslagerung in Beitragsordnung
Flexiblere Aufnahme
| Aspekt | Alte Satzung (2019) | Neue Satzung (2026) |
|---|---|---|
| Ordentliche Mitglieder | Nehmen aktiv an Vereinsarbeit teil. Eine weitere Unterstützung durch Geldbeiträge oder Sachleistungen ist ihnen nicht verwehrt. | Nehmen aktiv an Vereinsarbeit teil. (Hinweis auf weitere Unterstützung entfernt) |
| Fördermitglieder | Unterstützen durch Geldbeiträge oder Sachleistungen. Nicht stimmberechtigt. | Unterstützen die Aufgaben des Vereins, ohne an der Vereinsarbeit teilnehmen zu müssen. Nicht stimmberechtigt. (Details zu Geldbeiträgen/Sachleistungen entfernt) |
| Aspekt | Alte Satzung (2019) | Neue Satzung (2026) |
|---|---|---|
| Aufnahmeantrag | Schriftlich mit Unterschrift | In Textform (auch digital möglich, z.B. E-Mail) |
| Aufnahme als ordentliches Mitglied | Erfordert: - Aufnahme auf der Bietrunde - Mindestens ein halber Ernteanteil muss gezeichnet werden - Automatische Mitgliedschaft bis Ende des Gartenjahres |
Keine Bindung mehr an Ernteanteil! - Aufnahme nicht mehr zwingend auf Bietrunde - Ordentliche Mitgliedschaft kann ohne Ernteanteil erworben werden |
| Beschwerde | Schriftlich | In Textform |
Wichtigste Änderung: Die ordentliche Mitgliedschaft ist nun entkoppelt vom Ernteanteil. Fördermitglieder können nun ordentliche Mitglieder werden und Stimmrecht erhalten, ohne einen Ernteanteil zu zeichnen.
| Aspekt | Alte Satzung (2019) | Neue Satzung (2026) |
|---|---|---|
| Kündigungsfrist | Zum Ende des Kalendermonats | 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
| Ordentliche Mitgliedschaft | Endet automatisch nach Ablauf des Gartenjahres, wenn auf der vorherigen Bietrunde kein neuer Ernteanteil gezeichnet wurde | Unbefristete Mitgliedschaft - endet nicht automatisch |
| Kündigung im laufenden Gartenjahr | Nur durch Stellung eines Ersatzmitgliedes möglich, das mindestens den gleichen Ernteanteil zeichnet | 3-Monats-Kündigungsfrist gilt (keine Ersatzmitglied-Regelung mehr für Mitgliedschaft, sondern nur für Ernteanteil). Außerordentliche Kündigung mit wichtigem Grund bleibt möglich. |
| Erstattung | Kein Anspruch gegenüber Vereinsvermögen | Kein Anspruch gegenüber Vereinsvermögen. Keine Erstattung von gezahlten Mitgliedsbeiträgen bei Kündigung. Ernteanteile werden anteilig erstattet (siehe unten). |
Wichtigste Änderung: Die Mitgliedschaft ist nun unbefristet und endet nicht mehr automatisch. Die 3-Monats-Kündigungsfrist soll Kündigungen im Winter verhindern.
| Aspekt | Alte Satzung (2019) | Neue Satzung (2026) |
|---|---|---|
| Regelung | Alle Details zu Bietrunde, Ernteanteilen und Beiträgen direkt in § 9 der Satzung | Auslagerung in separate Beitragsordnung |
| Inhalt § 9 | Enthält: - Bietrunde - Ernteanteil-Kosten - Zahlungsmodalitäten - Fördermitgliedsbeiträge |
Enthält nur noch: - Grundsatz: Ordentliche Mitglieder zahlen Mitgliedsbeitrag - Verweis auf Beitragsordnung - Regelung zur Änderung der Beitragsordnung (2/3-Mehrheit aller Vorstandsmitglieder) |
| Änderbarkeit | Satzungsänderung erforderlich (2/3-Mehrheit der Mitgliederversammlung) | Vorstand kann mit 2/3-Mehrheit aller Vorstandsmitglieder ändern (höhere Hürde als normale Vorstandsbeschlüsse) |
| Thema | Alte Satzung (2019) | Neue Satzung (2026) / Beitragsordnung |
|---|---|---|
| Mitgliedsbeitrag ordentliche Mitglieder | Kein separater Mitgliedsbeitrag - nur Ernteanteil-Kosten | Einführung eines geringen Mitgliedsbeitrages von 5€/Monat (geregelt in Anlage der Beitragsordnung) |
| Fördermitgliedsbeitrag | Wird vom Fördermitglied festgelegt | Wird vom Fördermitglied festgelegt (unverändert) |
| Zahlungsmodalitäten | Im Voraus, jährlich/halbjährlich/vierteljährlich/monatlich | Im Voraus, jährlich/halbjährlich/vierteljährlich/monatlich (unverändert) |
Wichtigste Änderung: Die Beitragsordnung ist nun ein separates Dokument, das einfacher geändert werden kann, ohne eine Satzungsänderung durchführen zu müssen.
| Aspekt | Alte Satzung (2019) | Neue Satzung (2026) |
|---|---|---|
| Wo geregelt? | In § 9 der Satzung | In der Beitragsordnung (separates Dokument) |
| Änderbarkeit | Nur durch Satzungsänderung | Durch Vorstandsbeschluss (2/3-Mehrheit aller Vorstandsmitglieder) |
| Aspekt | Alte Satzung (2019) | Neue Satzung (2026) / Beitragsordnung |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | Ordentliche Mitgliederversammlung ist zugleich Bietrunde | Ordentliche Mitgliederversammlung kann als Bietrunde durchgeführt werden (nicht mehr zwingend) |
| Teilnahme | Jedes potentielle ordentliche Mitglied gibt Gebot ab | Jedes ordentliche Mitglied kann Gebot abgeben |
| Aufnahme | Aufnahme als ordentliches Mitglied nur auf Bietrunde möglich | Aufnahme nicht mehr zwingend auf Bietrunde |
| Richtwert | Richtwert für Kosten eines Ernteanteils wird mitgeteilt | Vor der Bietrunde veröffentlicht der Vorstand einen oder mehrere Richtwerte |
| Durchschnittsgebot | Nicht geregelt | Nach erfolgreicher Bietrunde wird Durchschnittsgebot ermittelt. Neue Mitglieder, die später Ernteanteile zeichnen, zahlen mindestens das Durchschnittsgebot. |
| Erfolg | Erfolgreich, wenn kalkulierte Kosten geboten wurden. Nach drei Bietrunden muss Lösung gefunden werden. | Erfolgreich, wenn kalkulierte Kosten geboten wurden. Nach drei Bietrunden muss Lösung gefunden werden. (unverändert) |
| Aspekt | Alte Satzung (2019) | Neue Satzung (2026) / Beitragsordnung |
|---|---|---|
| Verknüpfung mit Mitgliedschaft | Stark verknüpft: - Ordentliche Mitgliedschaft erfordert mindestens ½ Ernteanteil - Mitgliedschaft endet automatisch, wenn kein Ernteanteil gezeichnet wird |
Entkoppelt: - Ordentliche Mitgliedschaft erfordert KEINEN Ernteanteil - Ernteanteile können separat gezeichnet werden |
| Kündigung | Im laufenden Gartenjahr nur durch Stellung eines Ersatzmitgliedes möglich | 3 Monate zum Monatsende (separat von Mitgliedschaft). Durch Stellung eines Ersatzmitgliedes kann ein Ernteanteil zum Monatsende gekündigt werden (geregelt in Beitragsordnung). |
| Verlängerung | Automatische Verlängerung der Mitgliedschaft, wenn Ernteanteil gezeichnet wird | Automatische Verlängerung des Ernteanteils zum neuen Gartenjahr (01.03.) zu den festgesetzten Konditionen |
| Erstattung | Nicht geregelt | Anteilige Erstattung für bereits gezahlte Beträge bei Kündigung |
| Recht auf Ernteanteil | Ordentliche Mitglieder erhalten Anteil an Jahresernte | Kein Anspruch oder Recht auf Ernteanteil oder bestimmte Höhe |
Wichtigste Änderung: Ernteanteile sind nun vollständig entkoppelt von der Mitgliedschaft. Mitglieder können ordentliche Mitglieder sein ohne Ernteanteil, und Ernteanteile können separat gekündigt werden.
Alte Satzung: [2019-12-16-alte-Satzung.odt](https://cloud.solawi-vierlande.de/s/mp2HJWkntxLc2R6)
Neue Satzung: [2026-12-18-Satzung.odt](https://cloud.solawi-vierlande.de/s/FKEE3J3LQpy85bd)
Änderungen alte/neue Satzung: [2026-12-18-Satzung-mit-Änderungen.odt](https://cloud.solawi-vierlande.de/s/ELMNNSLkoonzKTZ)
Beitragsordnung: [2026-12-18-Beitragsordnung.odt ](https://cloud.solawi-vierlande.de/s/2LL9RFx2azKkWX9)
Stand: 18.12.2025