Vertragsbedingungen des SoLawi Vierlande e.V.

Gültig ab Saison 2025/26

1. Satzung

Als „Fördermitglied“ oder „ordentliches Mitglied mit Ernteanteil“ erkenne ich die aktuelle Satzung an. Diese ist separat zu unterzeichnen und steht auf der Website zum Download zur Verfügung: https://app.solawi-vierlande.de/app/logistik-ag/bietrunde#/docs/satzung

2. Persönliche Daten und Datenschutz

Die erfassten persönlichen Daten können für die Kommunikation innerhalb der SoLawi Vierlande e. V. und zwischen den Mitgliedern gespeichert und verwendet werden. Insbesondere für die Buchhaltung/Rechnungsstellung und die sogenannte Ackerpost ist die Angabe einer E-Mail-Adresse unabdingbar, da hierüber alle wichtigen, den Verein betreffenden Informationen an die Mitglieder weitergegeben werden.

Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern es nicht für die Ausführung der vereinsrelevanten Tätigkeiten notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist (Finanzamt).

Eine Datenschutzerklärung ist Bestandteil des Vertrages. Sie ist separat zu unterzeichnen und steht auf der Website zum Download zur Verfügung: https://app.solawi-vierlande.de/app/logistik-ag/bietrunde#/docs/datenschutzerklaerung/

Alle Änderungen der persönlichen Daten sind verpflichtend für alle Mitglieder dem Vorstand mitzuteilen, erreichbar unter support@solawi-vierlande.de.

3. Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist

Der Vertrag wird für die Dauer eines Gartenjahres geschlossen und endet automatisch mit diesem, wenn auf der folgenden Bietrunde zu Beginn des Kalenderjahres kein neuer Ernteanteil gezeichnet wird. Das Gartenjahr beginnt am 01. März und endet am 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres. Ein Vertragsbeginn zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht ausgeschlossen.

Wenn für das Mitglied der Austritt zum Ende des Gartenjahres eine unzumutbare Härte darstellt, ist in Ausnahmefällen auch eine Beendigung im laufenden Gartenjahr möglich. Die Kündigung des Vertrags muss schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate; sie entfällt, wenn das Mitglied ein Ersatzmitglied stellt, welches den Anteil in voller Höhe lückenlos übernimmt.

3.1 Lieferpausen

Anders als viele andere SoLawis, die im Winter drei Monate Versorgungspause machen, wollen wir euch gern jahrein-jahraus versorgen. Aber: Das Lagergemüse reicht nicht immer für eine durchgehende Versorgung. Wir tun unser Bestes, dass die Versorgung das ganze Jahr über gesichert ist und versuchen unseren Anbau den sich verändernden Klimabedingungen anzupassen. Eine Ganzjahres-Versorgung anzustreben heißt nicht, sie zu garantieren. Anders als von der Versorgung vom Markt gewohnt, wird in unserer SoLawi Fülle und Mangel von allen mitgenossen und mitgetragen. Somit kann es immer auch Lieferpausen geben, die vorher angekündigt werden.

4.1 Zahlungsvereinbarung

Ich zahle den Beitrag entsprechend meines (digitalen) Bietzettels, welcher eine verbindliche Anlage des Vertrages ist.

Der Beitrag ist – je nach Auswahl auf dem (digitalen) Bietzettel – monatlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus zu entrichten.

Mit einem jährlichen oder halbjährlichen Beitrag helfe ich dem Verein sofort handlungsfähig zu sein, Gehälter auszuzahlen etc. Jährliche und halbjährliche Zahlungen können nur per Überweisung getätigt werden. Bei monatlicher Zahlung ist es nötig, uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. So kann keine Partei vergessen zu überweisen. Achte bitte auf entsprechende Kontodeckung. Für den Fall, dass dein Konto nicht ausreichend gedeckt ist, fallen entsprechende Bankgebühren zu deinen Lasten an.

Bei monatlicher Zahlung werden die Rechnungen automatisch monatlich erstellt und per E-Mail zugestellt. Wird jährlich oder halbjährlich bezahlt, wird entsprechend einmalig oder zweimalig eine Rechnung per E-Mail zugestellt. Auf den Rechnungen werden die Zahlungsmodalitäten wie Zahlungsempfänger nebst IBAN, BIC und ggf. die Gläubigeridentifikationsnummer nebst Mandatsreferenznummer aufgeführt.

4.2 Zusätzliche Zahlungsvereinbarung für Kurierkosten

Falls ich mein Gemüse in einem Depot abhole, welches von einem Kurier beliefert wird, verpflichte ich mich, hierfür einen zusätzlichen Beitrag zu entrichten. Die Depots und Kosten sind im Vorhinein auf der Bietrunde oder auf anderem Wege kommuniziert worden. Der Beitrag ist ebenfalls monatlich, halbjährlich oder jährlich zu entrichten.

Die Umlage der Kosten liegt 2025 bei 6 €/Monat für einen einfachen Ernteanteil (12 €/Monat für einen großen Ernteanteil). Die Abrechnung und Zahlung erfolgt (seit 2024/2025 neu) direkt mit der Rechnung vom Büro. Alle Überschüsse werden als Puffer für das nächste Gartenjahr übernommen und nicht wieder ausgezahlt, außer bei vorzeitiger Mitgliedschaftsbeendigung.